Beratung

Häuslicher Beratungsbesuch

Pflegende Angehörige, die vom Kostenträger Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durch einen von den Pflegekassen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse!

Pflegeberatung: Pflicht oder nicht? Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 verpflichtend. Mit der Pflegeberatung stellt die Pflegekasse die Qualität der Pflege sicher. … Wird eine pflegebedürftige Person vernachlässigt, kann die Pflegekasse im Notfall schnell handeln.

Wie oft ist Pflegeberatung nach § 37.3 notwendig? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, die Pflegeberatung wahrzunehmen. Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung alle sechs Monate verpflichtend. Ab Pflegegrad 4 ist alle drei Monate ein Beratungstermin einzuhalten.

Pflegebedürftige bzw. Angehörige oder deren gesetzliche Vertreter, die sich diesen Pflegeeinsatz verweigern, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfalle entziehen.

Die M & L Alere GmbH führt die Beratung mit qualifizierten, langjährig erfahrenen Pflegekräften nach individueller Terminabsprache durch. Dazu besucht Sie eine unserer Pflegefachkräfte zu Hause in Ihrem häuslichen Umfeld, um die jeweilige Pflegesituation des Pflegebedürftigen zu erfassen und die festgestellte Pflegesituation einschätzen zu können.

Zusätzliche kostenfreie Beratung

Zusätzlich informieren und beraten Sie unsere Pflegefachkräfte auf Wunsch über:
  • Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI
  • Ergänzende bedarfsorientierte Sozialleistungen nach SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • Antragsstellungen bei Kostenträgern (bspw. Pflegekassen, Sozialämter, etc.)
  • Hilfsangebote im hauswirtschaftlichen Bereich als bedarfsorientierte Sozialleistungen nach SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • Hauswirtschaftliche Hilfen (private Leistung)
  • mobile Essensversorgung
  • Hausnotrufsystemen
  • Verordnung von Pflegehilfsmitteln
  • Angebote in Einrichtungen der teil- und vollstationären Pflege sowie deren Tages-/Nacht und Kurzzeitpflegeangebote
  • Betreuungsangebote für demenziell Erkrankte
  • Entlastungsangebote für Angehörige wie z.B. Verhinderungspflege
  • Rehabilitationsleistungen
  • Finanzierung der individuellen Wohnraumanpassung bzw. Förderleistungen der Kostenträger
  • Beantragung von einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe
  • Weiterleitung und Vermittlung von Diensten
  • Beantragung von einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe

Häuslicher Beratungsbesuch

Pflegende Angehörige, die vom Kostenträger Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durch einen von den Pflegekassen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse!

Pflegeberatung: Pflicht oder nicht? Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 verpflichtend. Mit der Pflegeberatung stellt die Pflegekasse die Qualität der Pflege sicher. … Wird eine pflegebedürftige Person vernachlässigt, kann die Pflegekasse im Notfall schnell handeln.

Wie oft ist Pflegeberatung nach § 37.3 notwendig? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, die Pflegeberatung wahrzunehmen. Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung alle sechs Monate verpflichtend. Ab Pflegegrad 4 ist alle drei Monate ein Beratungstermin einzuhalten.

Pflegebedürftige bzw. Angehörige oder deren gesetzliche Vertreter, die sich diesen Pflegeeinsatz verweigern, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfalle entziehen.

Die M & L Alere GmbH führt die Beratung mit qualifizierten, langjährig erfahrenen Pflegekräften nach individueller Terminabsprache durch. Dazu besucht Sie eine unserer Pflegefachkräfte zu Hause in Ihrem häuslichen Umfeld, um die jeweilige Pflegesituation des Pflegebedürftigen zu erfassen und die festgestellte Pflegesituation einschätzen zu können.

Zusätzliche kostenfreie Beratung

Zusätzlich informieren und beraten Sie unsere Pflegefachkräfte auf Wunsch über:
  • Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI
  • Ergänzende bedarfsorientierte Sozialleistungen nach SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • Antragsstellungen bei Kostenträgern (bspw. Pflegekassen, Sozialämter, etc.)
  • Hilfsangebote im hauswirtschaftlichen Bereich als bedarfsorientierte Sozialleistungen nach SGB XII (Hilfe zur Pflege)
  • Hauswirtschaftliche Hilfen (private Leistung)
  • mobile Essensversorgung
  • Hausnotrufsystemen
  • Verordnung von Pflegehilfsmitteln
  • Angebote in Einrichtungen der teil- und vollstationären Pflege sowie deren Tages-/Nacht und Kurzzeitpflegeangebote
  • Betreuungsangebote für demenziell Erkrankte
  • Entlastungsangebote für Angehörige wie z.B. Verhinderungspflege
  • Rehabilitationsleistungen
  • Finanzierung der individuellen Wohnraumanpassung bzw. Förderleistungen der Kostenträger
  • Beantragung von einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe
  • Weiterleitung und Vermittlung von Diensten
  • Beantragung von einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe

Informationen und Terminabsprachen zu den Beratungsbesuchen erhalten Sie unter:

M&L Alere Ambulanter Pflegedienst
Kleiststraße 35
10787 Berlin

Sprechzeiten Montag-Freitag: von 8.00 bis 16.00 Uhr

Telefonische Bereitschaftsdienst 24 Stunden. Die Anrufe auf einheitliche Telefonnummer 030 749277 36 werden umgeleitet.

Beratung und Termine: 030 749 277 36

Email: info@pflegedienst-alere.de