Das Leistungsangebot
Fremde Hilfe zuzulassen bedeutet in erster Linie Vertrauen zu gewinnen. Deshalb ist es für uns wichtig, dass unsere Klienten uns in einem Erstgespräch kennenlernen. Gemeinsam, unter Berücksichtigung der Ziele und Bedürfnisse des Klienten und seinen Angehörigen, entwickeln wir ein auf den Klienten abgestimmtes Versorgungskonzept und klären dabei die Möglichkeiten der Finanzierung.
Wir bieten unsere Pflegeleistungen entsprechend der häuslichen Hilfe nach dem V., XI und XII. Sozialgesetzbuch an:
Hilfe und Unterstützung körperbezogener Pflegemaßnahmen
Angebot der pflegerischen Betreuung
Hilfe bei der Haushaltsführung
Medizinische Versorgung
Darüber hinaus leisten wir Unterstützung:
- bei Anträgen an die Krankenkassen und Pflegekasse sowie an Behörden
- bei Anträgen auf einen Pflegegrad oder der Anpassung an einen neuen Pflegegrad
- Wir beraten und unterstützen Angehörige
- Durchführung von Beratungseinsätze (nach §37 Abs.3 SGB XI)
- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit pflegender Angehöriger
- (nach §39 SGB XI)
- Entlastungsleistungen entsprechend dem Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade (nach §45b SGB XI)
- Dolmetscherdienste für unsere nicht-deutschsprachigen Pflegekunden
Die Durchführung von privat vereinbarten Leistungen ist möglich.
Auf Wunsch können auch weitere Dienstleistungen, wie z.B. stationäre Hilfen (Kurzzeitpflege, Tagespflege), Hausnotrufsysteme, Fensterreinigung, fahrbarer Mittagstisch, Physiotherapie, Fußpflege oder Friseur vermittelt werden. Ebenso können sämtliche Leistungen aus dem LK System auch auf privater Basis vereinbart werden.